Sozialpraktikum am Karl-Maybach-Gymnasium

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Allgemeines

Im Rahmen des Kompetenzerwerbs im sozialen Bereich machen unsere Schüler/innen in der Jahrgangsstufe 9 ein einwöchiges Sozialpraktikum (auch "Compassion" genannt). Im Schuljahr 2023/24 findet das Sozialpraktikum vom 29.01. bis 02.02.2024 statt. Für das Praktikum sind Dateien zum Herunterladen unter Downloads zu finden. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an die verantwortlichen Lehrer unter .

Anliegen und Ziele des Projekts

Unsere Schüler/innen haben heute zu vielen Lebensbereichen kaum Kontakt: Alter, Sterben, Krankheit, Behinderung, die Situation von Menschen, die in unserer Gesellschaft an den Rand gedrängt werden, zu kleinen Kindern, da viele keine Geschwister mehr haben, und auch zu vielen anderen. Deshalb führen wir in den 9. Klassen unserer Schule ein Sozialpraktikum mit folgenden Zielen durch:

  • Die Schülerinnen und Schüler sollen das Leben von alten, kranken und behinderten Menschen, von Flüchtlingen, Obdachlosen, psychisch Kranken oder von sucht- bzw. alkoholkranken Menschen besser kennen- und verstehen lernen.
  • Sie sollen Gelegenheit erhalten, sich selbst in der Begegnung mit diesen Menschen besser kennen zu lernen.
  • Sie sollen erkennen, wie wichtig soziale Einrichtungen für unsere Gesellschaft sind.
  • Erfahrungen des Praktikums sollen ihnen als Hilfe zur Wertorientierung und Persönlichkeitsentwicklung dienen.
  • Die Schüler/innen sollen ihre Erfahrungen in einem Praktikumsbericht aufarbeiten.
  • Das Praktikum dient zunächst nicht der Berufsfindung. Wenn es zusätzlich zur Klärung eines Berufswunsches beiträgt, ist dies natürlich zu begrüßen.

Durchführung des Praktikums

Die Schüler/innen sind 15 Jahre alt. Die Teilnahme ist für alle Schüler verpflichtend. Die Schüler/innen sollen für 5 Tage in einer sozialen Einrichtung hospitieren (z.B. Krankenhaus, Alten- und Pflegeheim, Sozialstation, Obdachlosenheim, Behindertenwerkstätte oder -wohnheim, Suchtberatung, „Streetworker", Weltladen, Bahnhofsmission, Psychiatrie, Kindergarten....) Die Arbeitszeit richtet sich nach der besonderen Situation der Einsatzstelle. Als Orientierung sollen die Dienstzeiten der Mitarbeiter/innen der Einrichtung gelten.

Notwendige oder für die Zielsetzung des Praktikums sinnvolle Abweichungen werden zwischen Praktikant/in und Einsatzstelle abgesprochen.

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                

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