Nutzungsordnung – Nutzung privater Endgeräte am Karl-Maybach-Gymnasium

Allgemeines

Ab Klassenstufe 10 können Schüler:innen nach Genehmigung eigene Geräte im Unterricht verwenden.
Nach Rücksprache von Eltern mit der Klassenlehrkraft können Schüler:innen ab Klasse 8 eine solche Genehmigung erhalten, sofern man sich über den Nutzen einig ist.
Um die Genehmigung zu erhalten, müssen sowohl Schüler:innen als auch Eltern die vorliegende Nutzungsordnung unterschreiben. Genehmigungsfähig sind außerdem nur Geräte mit einer Bildschirmdiagonalen ab etwa 10". Genehmigte Geräte erhalten einen Sticker.

Grundsätzlich gilt: Die Fachlehrkraft entscheidet über die Verwendung im Fachunterricht.

Der Einsatz mitgebrachter Geräte im Unterricht muss verantwortungsvoll und angemessen erfolgen, unterrichtsfremde Nebentätigkeiten mit dem Gerät sind während der Unterrichtszeit nicht gestattet. Bei Zuwiderhandlung kann die unterrichtende Lehrkraft die Nutzung in der aktuellen Unterrichtsstunde untersagen.
Die Klassenkonferenz kann darüber hinaus die Gerätenutzung für längere Zeiträume oder dauerhaft, höchstens bis zum Ende des aktuellen Schuljahres, untersagen.
Die Schule übernimmt keine Haftung für Schäden, die beim Einsatz privater Geräte in der Schule entstehen.
Bei der Benutzung eigener Geräte in der Schule sind die Persönlichkeitsrechte anderer Personen, die Grundsätze des Datenschutzes und die Urheberrechte zu beachten.

Nutzung des Internets

Die Schule ist nicht für den Inhalt der über ihren Internet-Zugang abrufbaren Angebote verantwortlich.
Im Namen der Schule dürfen weder Vertragsverhältnisse eingegangen noch ohne Erlaubnis kostenpflichtige Dienste im Internet benutzt werden.
Bei der Weiterverarbeitung von Informationen aus dem Internet sind Urheber- oder Nutzungsrechte zu beachten.
Werden Informationen ins Internet versandt (z.B. in Foren), sind die allgemeinen Umgangsformen zu beachten.

Die Nutzer:innen haben insbesondere folgende Regelungen einzuhalten:

Verhaltensregeln

  • Alle Unterrichtsmaterialien müssen im Unterricht physisch zur Hand sein (Bücher, Taschenrechner,...)
  • Bild-, Ton und Videoaufnahmen sind auf dem Schulgelände grundsätzlich untersagt. Diese dürfen ausschließlich mit vorheriger Zustimmung von betroffenen Personen und auf Anweisung der Lehrkraft angefertigt werden. Eine Veröffentlichung oder Weitergabe - auch in geschlossenen Kommunikationsgruppen - solcher Aufnahmen ist nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung der Betroffenen bzw. deren Erziehungsberechtigter zulässig.
  • Persönliche Beleidigungen oder Bedrohungen anderer Personen sind untersagt.
  • Nutzer, die unbefugt Software von den Arbeitsstationen oder aus dem Netz kopieren oder verbotene Inhalte nutzen, machen sich möglicherweise strafbar und können zivil- oder strafrechtlich verfolgt werden.
  • Die Kameralinse muss abdeckbar sein.
  • Bei der Weiterverarbeitung von Informationen aus dem Internet sind Urheber- oder Nutzungsrechte zu beachten.
  • Während der Schulzeit dürfen nur APPs für Unterrichts- oder Schulzwecke benutzt werden.
  • Es werden während der Schulzeit keine Spiele gespielt.
  • Während des Unterrichts darf es zu keinerlei Störungen (z.B. unnötige Geräusche) durch die Tablets kommen.
  • Speicherplatz beachten. Er muss jederzeit für schulische Zwecke ausreichen.
  • Der Akku muss für die Dauer des Unterrichtstages ausreichend geladen sein.
  • Regelmäßige Updates durchführen.
  • Nutzung nur im Unterrichtsraum oder in der Area (vgl. jeweils gültige Hausordnung).
  • Sofern Aufgaben bzw. Hausaufgaben von der Lehrkraft eingesammelt werden, gilt das geforderte Format der Lehrkraft (z.B. Ausdruck, Screenshot, oder im Messenger,...). Dies gilt insbesondere auch für Texte, die handschriftlich verfasst werden sollen.
  • Internetnutzung und -verbindung nur nach ausdrücklicher Aufforderung der Lehrkraft.

Formaler Rahmen

Diese Nutzungsordnung ist Bestandteil der jeweils gültigen Haus- bzw. Schulordnung und tritt am Tage nach ihrer Bekanntgabe in Kraft.
Zuwiderhandlungen gegen diese Nutzungsordnung können neben dem Entzug der Nutzungsberechtigung für das Netz und die Arbeitsstationen weitere disziplinarische Maßnahmen zur Folge haben.

Ablauf der Genehmigung

  1. Die Erziehungsberechtigten teilen den Wunsch der Tabletnutzung der Klassenlehrkraft mit.
  2. Die Klassenlehrkraft/der Tutor händigt daraufhin der Schülerin/dem Schüler die Nutzungsordnung aus.
  3. Eltern und Schülerin/Schüler besprechen gemeinsam die Nutzungsordnung und unterschreiben diese.
  4. Schülerin/Schüler nimmt mit einer Informatiklehrkraft (Mlr, Küm, Sfl) Kontakt auf und spricht einen Termin zum Gerätecheck ab. Die Geräteanforderungen aus der Nutzungsordnung müssen erfüllt sein.
  5. Gerätecheck und Anbringen eines "Stickers", sowie Abgabe der unterschriebenen Nutzungsordnung.
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                

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