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Hausordnung am Karl-Maybach-Gymnasium

Präambel

Das Lernen ist das wichtigste Ziel alle Beteiligten am KMG. Dies kann aber nur in einem angenehmen Klima, in dem sich alle Beteiligten wohl fühlen, optimal gelingen.

Natürlich ist der Unterricht das wichtigste Element des Schullebens. Er muss vonseiten der Schüler wie auch der Lehrer gut und intensiv vorbereitet werden. Die Unterrichtsmaterialien sollten daher aktuellem Stand entsprechen und vollständig mitgeführt werden. Während des Unterrichts reden wir nicht durcheinander, hören einander zu und lassen ausreden.
Ein gutes Schulklima setzt gegenseitigen Respekt und Toleranz, Höflichkeit, Hilfsbereitschaft und Rücksichtnahme voraus.

Deswegen kann ein gelungenes Miteinander nur verwirklicht werden, wenn sich alle am Schulleben Beteiligten ausnahmslos an die folgenden Regeln halten:

1. Schulgelände

Unbefugten ist das Betreten des Schulgeländes verboten.

Schulgelände

Das Verlassen des Schulgeländes ist grundsätzlich während der Unterrichtszeit nicht erlaubt, außer nach Genehmigung eines Lehrers; dies gilt auch für Pausen und Freistunden.
Schülern der Klasse 10 bis 12 ist es freigestellt, das Schulgelände  in Freistunden und in den großen Pausen zu verlassen. In der Mittagspause ist es allen Schülern erlaubt, das Schulgelände zu verlassen. Die Mittagspause beginnt mit dem Ende des Vormittagsunterrichts und endet mit dem Beginn des Nachmittags-unterrichts.
Verlassen Schüler das Schulgelände, so entfällt allerdings die Aufsichtspflicht der Schule.  Die Verantwortung für das Verhalten der Schüler tragen in diesen Fällen ausschließlich die Erziehungsberechtigten. Aufsichtspflicht der Schule  sowie ein gesetzlicher Versicherungsschutz besteht nur für den Aufenthalt auf dem Schulgelände, sowie auf dem direkten Weg zu externen Unterrichtsstätten. Darüber hinaus besteht gesetzlicher Versicherungsschutz für den direkten Schulweg.
Das Schulgebäude ist von 7.15 Uhr bis 17.00 Uhr geöffnet.

2. Verhalten innerhalb und außerhalb der Schule

Im Rahmen des Schulbetriebs hat der Schüler den Anordnungen des Schulleiters, der Lehrer und der Personen, denen bestimmte Aufgaben in der Schule übertragen sind, zu folgen.
Innerhalb des Schulgeländes und bei Schulveranstaltungen ist der Genuss und das Mitführen alkoholischer Getränke (Ausnahmen genehmigt die Schulleitung), Tabakwaren, E-Zigaretten, E-Shishas und Drogen nicht erlaubt.
Während des Schulbetriebs wird von jedem Schüler innerhalb des Schulgebäudes ein ruhiges Verhalten erwartet. Jeder Schüler hat sich so zu verhalten, dass weder Personen noch Sachen zu Schaden kommen.

Es ist insbesondere nicht erlaubt:

  • das Schulgelände mit Mofas, Mopeds, Motorrädern und Autos zu befahren;
  • im Schulgebäude mit Skateboards, Inlineskates und Rollern o.ä zu fahren;
  • auf Fensterbänken zu sitzen, sich aus Fenstern zu lehnen oder durch Fenster zu klettern;
  • auf den Treppengeländern zu rutschen oder sich über die Geländer zu beugen;
  • Ballspiele und Rennen im Schulgebäude;
  • Gefährliche Gegenstände (insbesondere Waffen, Pyrotechnik oder gleichgestellte Gegenstände) mit in die Schule, auf das Schulgelände oder zu Schulveranstaltungen zu bringen oder bei sich zu führen;
  • Gegenstände aller Art (auch Schneebälle) zu werfen;
  • Fach-, Computer- und Vorbereitungsräume sowie Sporthallen ohne Erlaubnis eines Lehrers zu betreten und sich ohne Aufsicht darin aufzuhalten;
  • Gegenstände oder Einrichtungen der Schule zu beschädigen (dazu gehört auch das Bemalen und Beschreiben von Tischen und entliehenen Büchern). Eltern bzw. volljährige Schüler haften persönlich für diese Schäden.
  • Politische Werbung durch Wort, Schrift, Bild und Emblem sowie Tragen von Parteiabzeichen.
  • parteipolitische Tätigkeit innerhalb des Schulgeländes.
  • Plakate ohne Genehmigung der Schulleitung aufzuhängen.

3. Mediennutzung

Komplettes Nutzungsverbot für die Klassen 5 bis einschließlich Klasse 7.
Für die SuS ab Klasse 8 ist die Nutzung während der großen Pausen und in der 6. und 7. Stunde in einem Teilbereich vor dem Cinema und  der Außentreppe zum Maybachplatz erlaubt.
Den SuS der Kursstufe steht zusätzlich der Oberstufenraum zur Verfügung.

4. Kleiderordnung

In der Schule ist es  verboten, barfuß, mit freiem Oberkörper, in badeähnlicher Bekleidung (z.B. bauchfrei) oder in Kleidung mit beleidigender Aufschrift zu erscheinen. Die Bekleidung muss die Unterwäsche verdecken.

5. Sauberkeit

Jeder Schüler ist für die pflegliche Behandlung der Einrichtungsgegenstände und der Lehrmittel, der Sauberkeit der Fach-, PC- und Klassenräume (vgl. separate Nutzungsordnung PC-Räume), der Mensa, der sanitären Anlagen, des Cinemas, Schulgebäudes, des Schulgeländes und der sonstigen im Rahmen schulischer Veranstaltungen besuchter Einrichtungen mitverantwortlich. Schuldhafte Verunreinigungen und Beschädigungen verpflichten zum Schadenersatz und können Erziehungsmaßnahmen oder Bestrafung nach sich ziehen.

Nach Stundenende müssen die Schüler:

  • die Tafel putzen
  • die ursprüngliche Tischordnung wiederherstellen
  • lüften
  • das Licht ausschalten

Nach Unterrichtsende müssen die Schüler:

  • die Tafel putzen
  • den Papiermüll entsorgen
  • die Fenster schließen
  • aufstuhlen (außer mittwochs)
  • kehren
  • das Licht ausschalten

6. Entschuldigungspraxis

Wird der Unterricht versäumt, ist dies unter Angabe des Grundes und der voraussichtlichen Dauer der Abwesenheit dem Klassenlehrer bzw. Tutor oder dem Sekretariat noch am selben Tag mitzuteilen. Eine schriftliche Entschuldigung ist binnen drei Tagen nachzureichen. Ansonsten gilt die Fehlzeit als unentschuldigt.

Bei einer Krankheitsdauer von mehr als 10 Tagen kann der Klassenlehrer vom Entschuldigungspflichtigen die Vorlage einer ärztlichen Bestätigung oder auch eines ärztlichen Attests verlangen.

Beurlaubungen sind nur in genügend begründeten Ausnahmefällen möglich. Sie sind rechtzeitig im Vorfeld durch die Eltern zu beantragen. Zuständig für eine Beurlaubung für bis zu zwei aufeinanderfolgende Unterrichtstage ist der Klassenlehrer bzw. Tutor, in den übrigen Fällen die Schulleitung. Ferienverlängerungen zu Urlaubszwecken sind nicht möglich.

Zu häufiges Fehlen (ab sechs Fehlzeiten) kann auf Beschluss der Klassenkonferenz im Zeugnis vermerkt werden.

Nicht als Fehlzeiten gelten die Abwesenheit vom Unterricht wegen schulbezogener Aktivitäten wie z.B. Teilnahme an SMV-Sitzungen, Technik-AG, Ökosprechersitzung, ggf. Chor-/Theaterprobe o.ä. sowie Fehlen, für das im Voraus eine Beurlaubung durch den Klassenlehrer/die Schulleitung ausgesprochen wurde.

Erkrankt eine Schülerin/ein Schüler während des Unterrichts, verletzt sich im Sport, bzw. muss nach Hause oder zum Arzt entlassen werden, holt sich diese Schülerin/dieser Schüler im Sekretariat einen Laufzettel. Der Laufzettel muss vom Arzt/den Eltern unterzeichnet werden und wird am nächsten Schulbesuch der Klassenleitung vorgelegt, damit diese das Fehlen im Tagebuch entschuldigt.
Dies gilt für alle Schüler, die nicht volljährig sind.

Wird bei einer Klassenarbeit oder Klausur unentschuldigt gefehlt, muss diese mit der Note „ungenügend“ bewertet werden.

7. Dienste

An unserer Schule werden mehrere „Dienste“ von zahlreichen SchülerInnen aus allen Klassenstufen vorbildlich übernommen.
Klassensprecher/ Kurssprecher, Tagebuchordner, Ordnungsdienst, Ökosprecher, Müllzangendienst

Diese umfassen die folgenden Aufgaben:

  • Klassensprecher, Kurssprecher:
    siehe SMV-Satzung
  • Tagebuchordner:
    Die Tagebuchordner kümmern sich um die sorgfältige Führung des Tagebuchs. Dazu gehört das Eintragen der Fachstunden in der laufenden Woche und das Mitführen des Tagebuchs in die verschiedenen Klassenzimmer. Sie achten darauf, dass der Fachlehrer das Unterrichtsthema einträgt.
  • Ordnungsdienst:
    Der Ordnungsdienst ist nach jeder Unterrichtsstunde für eine saubere Tafel verantwortlich.
  • Ökosprecher:
    Die Ökosprecher achten auf eine ökologisch sinnvolle Nutzung der Beleuchtung und ein geeignetes Lüften in den Unterrichtsräumen
  • Müllzangendienst:
    Einmal im Jahr ist jede Klasse für den Müllzangendienst eingeteilt. Hierzu gehört das Einsammeln des Mülls auf dem Schulgelände außerhalb des Schulgebäudes.
    Außerdem sollen die Papiertonnen auf den Gängen im Schulgebäude geleert werden.

Diese Hausordnung tritt durch Beschluss der GLK vom 22.06.2016 und durch Beschluss der Schulkonferenz vom 30.06.2016 in Kraft.

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